Batterieverordnung

 

Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

 

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien oder Akkus zurückzugeben. Die Rückgabe kann bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde oder überall dort, wo sie verkauft werden, erfolgen. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien und Akkus nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an uns übersenden:

 

Kay Bischoff

Chausseebaum 3d

23795 Klein Rönnau

 

 

Kennzeichnungspflichtige Batterien und Akkus sind mit dem nebenstehenden Symbol, einer durchgestrichenen Mülltonne, gekennzeichnet. Daneben ist das chemische Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls angegeben.

Die Zeichen sind:

Pb: der Akku / die Batterie enthält Blei

Cd: Der Akku / die Batterie enthält Cadmium

Hg: Der Akku / die Batterie enthält Quecksilber